|
|
Laserschneiden
Beim Laserschneiden (nur beschränkt gültig beim Laserfeinschneiden) muss zwischen zwei grundsätzlich verschiedenen Verfahren unterschieden werden:
Anwendung: In Eisen und eisenhaltigen Werkstoffen. Also vorwiegend in Baustählen und rostfreien Stählen. |
Anwendung: In Stählen aller Art, mit Vorteil in Edelstählen, in Aluminium und Al-Legierungen.
In Sonderfällen, an Titan Implantaten (wenn Nitrierung der Schnittkanten nicht zulässig, Einsatz von Ar unter sehr hohen Gaskosten). |
Wo liegt der Unterschied zum Laserfeinschneiden?
Als Orientierungshilfe geben wir im Folgenden eine nichtoffizielle Definition:
Grenzen des Laserschneidens
Falls durch Werkstück-Anforderungen zutreffend; besonders bei Implantaten zu prüfen:
- Restgratbildung oder Neigung dazu
- Wärmebeeinflusste Zone: Aufhärtung durch Gefügeumwandlung Korrosionsanfälligkeit wegen
C-Verarmung
- Aufhärtung der Schnittkanten durch Nitrierung bei Titan (Schneidgas N2)
- Freisetzen von atomarem Vanadium
(sehr toxisch) bei Titanlegierungen
- Unzulässige Restrauheit
- Nichtrechtwinklige Schnittkante
|
 |
|
|
|